Anwaltskanzlei Dr. iur. Daniel Kaiser
Fachanwalt SAV Strafrecht, Rechtsanwalt, Notar, CAS Strafprozessrecht

Anwaltshonorar

Das Anwaltshonorar beträgt Fr. 300.00 pro Stunde zuzüglich 4 % Spesen (Kopien, Porto)

zuzüglich Fahrtkosten (Fr. 1.00 pro Kilometer mit dem Geschäftsfahrzeug oder Kosten eines Bahnbillets 1. Klasse)

zuzüglich 8,1 % Mehrwertsteuer.

Neue Klienten haben einen Kostenvorschuss zu bezahlen. Die Höhe des Kostenvorschusses wird in gegenseitiger Absprache definiert.

In Einzelfällen kommt nach gegenseitiger Absprache allenfalls die Vereinbarung eines Pauschalhonorars (aufwandunabhängiger fester Betrag) in Betracht.

Besondere Regeln gelten, sofern die Mandantschaft über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, eine Opferhilfe,

eine amtliche Verteidigung, oder eine unentgeltliche Rechtsverbeiständung beantragen kann. Diesbezügliche Informationen erfolgen anlässlich eines Erstberatungsgespräches.